Miet- und Garantiewartungsservice

Als Eigentümer oder Hausverwalter sind Sie für die Einhaltung der gesetzlichen Eichpflicht laut Eichgesetz verantwortlich. Mit unserem Miet- oder Garantiewartungs-Service helfen wir Ihnen diesen Pflichten nachzukommen:

  • Erfassung der amtl. Beglaubigungsfrist
  • Funktionsprüfung im Rahmen der jährlichen Ablesung
  • Eichfristüberwachung
  • Austausch der Messgeräte nach Ablauf der Eichperiode
  • Austausch oder Reperatur bei Gerätedefekten während der gesamten Laufzeit