Miet- und Garantiewartungsservice
Als Eigentümer oder Hausverwalter sind Sie für die Einhaltung der gesetzlichen Eichpflicht laut Eichgesetz verantwortlich. Mit unserem Miet- oder Garantiewartungs-Service helfen wir Ihnen diesen Pflichten nachzukommen:
- Erfassung der amtl. Beglaubigungsfrist
- Funktionsprüfung im Rahmen der jährlichen Ablesung
- Eichfristüberwachung
- Austausch der Messgeräte nach Ablauf der Eichperiode
- Austausch oder Reperatur bei Gerätedefekten während der gesamten Laufzeit
