Alle Erfassungeräte gibt es auch als Funkablese-Geräte
Rauchwarnmelder:
 Für Neubauten Pflicht seit 2013.
Rauchwarnmelder:
 Wir setzen auf den Testsieger.
Rauchwarnmelder:
 Für Neubauten Pflicht seit 2013.

Verbrauchserfassung

Unser Verbrauchserfassungs-Service umfasst:

  • Umfassende Objekt- und Bedarfsanalyse vor Ort
  • Kauf/Garantiewartung oder Miete der Messgeräte
  • Nahezu unbeschränkte Unterstützung vorhandener Fremdfabrikate
  • Pünktliche und mieterfreundliche Ablesung der Messgeräte
  • Aufbereitung und Übermittlung der Verbrauchswerte

Abrechnungs-Service

Heizkostenabrechnung nach HKVO

  • Erfassung sämtlicher Liegenschafts- und Nutzerdaten
  • Bekanntgabe der Ablesetermine
  • Erfassung der Ableseergebnisse und Plausibilitätsprüfung
  • Verbrauchsermittlung
  • Erstellung der Jahres- und Einzelabrechnungen
  • Übermittlung der Abrechnung an die Hausverwaltung

Betriebskostenabrechnung nach BetrKostUV

  • Für die Hausverwaltung: übersichtliche Gesamtabrechnung
  • Für jeden Nutzer: leicht nachvollziehbare Einzelabrechnung
  • nahezu unbegrenzte Anzahl von Kostenarten und Verteilungsschlüsseln
  • MwSt.-Ausweis in allen Varianten

Rauchwarnmelder

Der Gesetzgeber hat es den Bundesländern überlassen, einen konkreten Zeitrahmen für beschlossene Rauchwarnmelderpflicht festzulegen.

In Bayern gilt:

  • Seit 2013: Rauchmelderpflicht bei Neu- und Umbau
  • Bis Ende 2017: Nachrüstpflicht für Bestandsbauten

In Hessen und Baden-Württemberg müssen Rauchmelder in Bestandsbauten sogar schon bis Ende 2014 nachgerüstet werden!

Mit unserem umfassenden Service kommen Sie Ihren Eigentümerpflichten rechtskonform nach:

  • Miet-Rauchwarnmelder mit 10-Jahresbatterie (Testsieger/Stiftung Warentest).
  • Installation und Dokumentation durch zertifiziertes und geschultes Fachpersonal
  • Jährliche optische und akkustische Funktionsprüfung nach DIN